Gefahrenabwehr / -beseitigung

Nicht nur sinnvoll, sondern Vorschrift

Sobald ein Gebäude an öffentlichen Raum grenzt, besteht eine Verkehrs- und Wegesicherungspflicht. Sie sind also dafür verantwortlich, dass Passanten und Verkehrsteilnehmer in Ihrem Dunstkreis vor z.B. herabfallenden Teilen Ihrer Dachkonstruktion geschützt sind.

Industriekletterei bietet Sicherheit

Für alle schadbringenden Ereignisse haftet laut BGB §836 der Eigentümer bzw. der Betreiber. Was im ersten Moment weit hergeholt klingen mag, ist bei genauerer Betrachtung gar nicht so abwegig. Die Wettererscheinungen werden stetig ausgeprägter, Sommer immer heißer und Stürme und Böen treten sehr viel häufiger und heftiger auf, als noch vor ein paar Jahren.

All diese Witterungen setzen einem Gebäude und seinen Baumaterialien erheblich zu. Dachziegel können sich lösen und große Schäden anrichten, nicht davon zu sprechen, was sie einem Fußgänger zuleide tun können.

Sicherheit geht vor

Präventiv oder auch zur Absicherung und Wiederherstellung nach windigen Phasen checken wir Ihr Dach und erlösen Sie von der Ungewissheit. Witterungsbedingt können sich weitere Gefahrenquellen auftun, die wir für Sie schnell und kompetent beseitigen. Wir entfernen gefährliche Eiszapfen, erneuern losen Putz und befestigen alles von der losen Außenjalousie bis hin zur hängenden Taubenabwehr.

Eine teure Sperrung und Eingerüstung ist dabei gar nicht notwendig. Mit unserer seilunterstützten Zugangs- und Positionierungstechnik lokalisieren wir sofort etwaige Schäden und verhindern eine Ausbreitung der Gefahrenstelle oder Schlimmeres.

Unsere Kletterer sind Vollbluthandwerker und nehmen sich jeder Problematik an.

Sollen wir einen Blick darauf werfen?